AGB´s.

1. Geltungsbereich

     Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der

     Anmietung der Stretchlimousine von der Firma VIP Stretchlimousine

     sowie für sonstige Nebenleistungen.

 

2. Zustandekommen des Vertrages

     Ein Vertrag über Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Beförderung

     kommt nur dann zustande, wenn er vom Vermieter VIP Stretchlimousine

     schriftlich per Buchungsbestätigung angenommen und vom Auftraggeber per

     Fax/E-Mail bestätigt wurde.

 

3. Zahlungsbedingungen

     Mindestens 10 Tage vor Antritt der Fahrt müssen 100% des vollen Fahrpreises

     auf unserem Konto eingegangen sein.

     Bei nicht eingegangener Zahlung besteht kein Beförderungsanspruch.

     Bei kurzfristigen Buchungen kann die Zahlung in bar am Fahrtag,

     vor Antritt der Fahrt beim Chauffeur erfolgen.

 

4. Vertragsstornierung

     Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit storniert werden.

     Bei Stornierung durch den Auftraggeber von 4 Wochen bis 1 Woche vor

     Antritt der Fahrt werden 50,- € Aufwandsentschädigung/Stornogebühr erhoben.

     Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen,

     mündliche Stornierungen nur wenn sie von VIP Stretchlimousine

     schriftlich bestätigt wurden.

     Nichtangetretene Touren werden mit dem vollen Fahrpreis berechnet.

     Bei Stornierung durch uns werden die bereits bezahlten Summen

     zurückerstattet.

     Ein Anspruch auf Schadenersatz oder weiterführende Ansprüche bestehen

     nicht.

 

5. Beförderung

     Eine Beförderungspflicht besteht nicht. Alle Fahrgäste müssen vorher

     angemeldet werden und sich auf Nachfrage ausweisen können.

     Während der gesamten Fahrzeit gelten für alle Fahrgäste die StVO.

    Bei Nichteinhaltung können keine

     Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

     Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten.

     Handeln Fahrgäste den Weisungen des Chauffeurs zuwider, oder stellen

     sie nach der StVO eine Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs,

     auch durch Beeinträchtigung des Fahrers dar, ist der Chauffeur berechtigt,

     diese von der Beförderung auszuschließen. In diesem Falle wird der volle

     Fahrpreis, einschließlich aller Sonderleistungen berechnet. Vorgenanntes

     gilt auch bei der Gefahr von Fahrzeugbeschädigungen oder übermäßigen

     Verschmutzungen.

     Im Fahrzeug gilt absolutes Rauchverbot.

     Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht erlaubt.

     Der Verzehr von alkoholischen Getränken von minderjährigen Fahrgästen

     ist grundsätzlich nicht gestattet.

     Der Fahrer ist bei einem unerwartet auftretenden Schaden berechtigt die

     Fahrt aus Sicherheitsgründen abzubrechen.

     Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn

     die Verzögerungen beruhen auf einem Verschulden des Chauffeurs.

 

6. Haftung des Kunden

     Der Kunde haftet für alle von ihm oder den anderen Fahrgästen

     hervorgerufenen Schäden oder übermäßigen Verschmutzungen.

    

7. Haftung von VIP Stretchlimousine

     Für jegliche Schäden oder Fahrzeugausfälle wird keine Haftung

     übernommen, es sei denn diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit   

     vom Limousinenservice zurückzuführen.

 

8. Teilunwirksamkeit

     Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam

     sein bleiben die übrigen Bedingungen von der Rechtswirksamkeit unberührt.

     Diese Nutzungsbedingungen können jederzeit ohne gesonderte

     Benachrichtigung geändert werden.

 

9. Gerichtsstand ist Frankfurt / Oder